Einreise, Aufenthalt und Ausreise in bzw. aus der Türkischen Republik Nordzypern (TRNZ) sind durch die "Verordnung über Aufenthaltsgenehmigungen und Visa" geregelt, die am 23. Oktober 2019 gemäß Artikel 20 des Kapitels 105 des Gesetzes über Einwanderung und Ausländer in Kraft getreten ist. Dieser Leitfaden bietet umfassende und praxisorientierte Informationen für neue Besucher sowie für Personen, die einen langfristigen Aufenthalt planen.
1. Allgemeine Einreisebestimmungen
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Gültige Dokumente: Die Einreise ist nur über zugelassene Häfen und Grenzübergänge mit gültigem Reisepass oder Reisedokument erlaubt. Bürger der Republik Türkei dürfen mit ihrem Personalausweis einreisen, können jedoch keinen Aufenthaltstitel auf dieser Grundlage beantragen.
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Aufenthaltsdauer: Die maximale Aufenthaltsdauer beträgt 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen. Bei Überschreitung muss das Land verlassen und erneut eingereist werden.
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Grenzkontrollen: Einwanderungsbeamte können Fragen stellen, Dokumente prüfen und gegebenenfalls die Einreise verweigern.
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Visumpflichtige Länder: Staatsangehörige von Armenien, Nigeria und Syrien müssen vor der Einreise ein Visum bei einer Auslandsvertretung der TRNZ beantragen.
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Reisepassgültigkeit: Für EU-Bürger und Länder mit Vertretung in der TRNZ mindestens 2 Monate; für alle anderen mindestens 6 Monate.
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Einschränkung für türkische Staatsbürger: Eine Einreise mit Personalausweis berechtigt nicht zur Beantragung eines Aufenthaltstitels. Einreise muss mit Reisepass erfolgen.
2. Visatypen und Aufenthaltsdauer
| Visumtyp | Max. Dauer | Beschreibung |
|---|---|---|
| Touristenvisum | 30–90 Tage | Bis zu 90 Tage bei Vorlage einer bezahlten Unterkunft |
| Familienbesuch | 60 Tage | Aufenthalt bei Verwandten |
| Offizielle / Geschäftliche Besuche | 90 Tage | Für Konferenzen, Messen, Events usw. |
| Bildung / Praktikum / Kurse | 90 Tage | Mit Nachweis über Teilnahme |
| Arbeitsvisum | 30 Tage | Bei vorheriger Genehmigung durch die Behörden |
| Geschäftsgründung | 30 Tage | Nachweis von Kapital und Absicht erforderlich |
| Visum für Immobilieneigentümer | 90 Tage | Mit Eigentumsnachweis |
| Studentenvisum | 60 Tage | Bei Vorlage von Einschreibedokumenten |
| Forschung / Gerichtliche Angelegenheiten | Nach Bedarf | Mit offizieller Genehmigung |
Hinweis: Für Immobilienvisa muss mindestens ein Drittel des Kaufpreises bezahlt und eine Genehmigung für den Eigentumserwerb beantragt worden sein.
3. Aufenthaltstitel (Ikamet)
Kurzzeitiger Aufenthaltstitel
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Dauer: 1 Jahr bei Erstantrag, bis zu 2 Jahre bei Verlängerung
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Berechtigte Personen: Immobilieneigentümer, Forscher, Patienten, Praktikanten, Studenten im Austauschprogramm, Crewmitglieder usw.
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Einkommen: Mindestens das Fünffache des Mindestlohns monatlich oder entsprechender Jahresbetrag auf Bankkonto
Familienaufenthaltstitel
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Förderberechtigte: Bürger der TRNZ, Personen mit gültigem oder dauerhaftem Aufenthaltstitel
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Berechtigt: Ehepartner, ledige Kinder unter 23 Jahren, Eltern (wenn beide Elternteile arbeiten und minderjährige Kinder haben)
Studentenaufenthaltstitel
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Pflicht für alle Studierenden an Hochschulen in der TRNZ
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Auch für Schüler über 18 Jahren möglich mit Schulbescheinigung und Versicherung
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Antrag: https://icisleri.gov.ct.tr
Arbeits- / Geschäftsaufenthaltstitel
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30-tägiger vorläufiger Aufenthaltstitel für Antragsteller mit Vorabgenehmigung
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Innerhalb dieses Zeitraums ist eine Arbeitsgenehmigung zu beantragen
4. Ausnahmen und Befreiungsbescheinigung vom Aufenthaltstitel
Ausgenommen sind:
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Ehepartner von TRNZ-Staatsbürgern
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Staatenlose Personen
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Minderjährige unter Vormundschaft
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Personen mit mindestens 50 % Behinderung
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Inhaber eines dauerhaften Aufenthaltstitels oder einer gültigen Arbeitserlaubnis
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Diplomaten und deren Familienangehörige
Alle befreiten Personen müssen innerhalb eines Jahres eine Befreiungsbescheinigung vom Aufenthaltstitel beantragen. Ansonsten gilt der Aufenthalt als illegal.
5. Verfahren zur Beantragung und Verlängerung
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Erstantrag: Innerhalb von 30 Tagen nach Einreise bei der zuständigen Polizeibehörde im Wohnbezirk
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Verlängerung: Frühestens 60 und spätestens 20 Tage vor Ablauf des aktuellen Aufenthaltstitels
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Gesundheitsnachweis: Innerhalb von 30 Tagen nach Antragstellung vorzulegen – andernfalls wird der Antrag abgelehnt
Erforderliche Unterlagen:
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Reisepass, Mietvertrag oder Eigentumsnachweis, Einkommensnachweis, Gesundheitsbescheinigung, Nachweis über Einschreibung oder Beschäftigung
6. Immobilienbesitz und Sonderregelungen
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Immobilie muss zum Wohnen geeignet sein
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Monatliches Einkommen: mindestens dreifacher Mindestlohn
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Bei Ratenkauf: mind. 33 % bezahlt und Antrag auf Eigentumsgenehmigung gestellt
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Miteigentum: nur ein Aufenthaltstitel pro Immobilie
Erste 3 Jahre: jährliche Genehmigungen. Danach zweijährige Genehmigungen bei vollständigem Eigentumstitel
7. Voraussetzungen für die Staatsbürgerschaft
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Antrag nach 5 aufeinanderfolgenden Jahren mit Arbeitsaufenthalt und Erhalt der 6. Genehmigung
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Anforderungen: keine Vorstrafen, gesellschaftliche Integration, ausreichendes Einkommen
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Separate Anträge für Ehepartner und Kinder möglich
8. Häufig gestellte Fragen (FAQ)
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Kann ein Touristenvisum verlängert werden? Nein. Ausreise und Neueinreise oder Antrag auf Aufenthaltstitel erforderlich
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Was passiert bei Überschreitung der Aufenthaltsdauer? Geldstrafe in Höhe des Mindestlohns pro zusätzlichem Tag, bei Wiedereinreise doppelte Strafe
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Darf mein Ehepartner bleiben, wenn ich eine Arbeitserlaubnis habe? Ja, nach dem zweiten Arbeitsjahr kann ein Familienaufenthaltstitel beantragt werden
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Sind biometrische Daten Pflicht? Ja, seit 2024 verpflichtend
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Kann ein Schüler über 18 einen Aufenthaltstitel beantragen? Ja, mit Schulbescheinigung
9. Offizielle Ressourcen und Kontakte
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Anträge und Informationen: https://icisleri.gov.ct.tr - http://muhaceretdairesi.gov.ct.tr/
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E-Mail: [email protected]
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Telefon: +90 392 611 1100